Welche Rückleuchten gibt es und welche brauche ich?
Beim Thema Rückleuchten denkt der Laie kaum darüber nach, welche Funktionen und Bedeutungen diese besitzen. Die Fahrschule liegt auch schon ein paar Jahre zurück. Denn die Lichter am Ende des Fahrzeuges besitzen ihre ganz eigenen Funktionalitäten. Sie müssen mehr erfüllen, als auf den ersten Blick angenommen.
Welche Heckleuchten gibt es überhaupt?
Die Heckleuchten, müssen am Pkw mehrere Funktionen erfüllen. Es befinden sich verschiedenen Leuchtmitteln in unterschiedlichen Farben und Lichtstärken vor. Das Rücklicht, welches Schlusslicht genannt wird, leuchtet mit 5 bzw. 10 Watt. Zusammen mit dem Begrenzungslicht vorne am Fahrzeug wird von einem Standlicht gesprochen.
Die Bremsleuchten sind mit 21 Watt rot leuchtend. Alternativ sind gelbe Bremsleuchten erlaubt. Die Blinker sind in Orange gehalten und können wahlweise in Rot vorgefunden werden. Heutzutage wird im Straßenverkehr oftmals ein weißes Deckglas mit einer orangenen Glühlampe vorgefunden.
Die Rückfahrscheinwerfer sind weiß und die Nebelschlussleuchten in Rot. Die Seitenmarkierungsleuchten gibt es in Rot oder in Gelb. Zu den Heckleuchten gibt es teils Kennzeichenbeleuchtungen.
LED-Rückleuchten an den Autos
Ab dem Jahre 1993 wurde eine dritte Bremsleuchte in der hinteren Heckscheibe verbaut. In diesem Jahr wurden die ersten LED-Heckleuchten in die Autos verbaut. Ab den 2000er Jahren kamen die LED-Lichter in Mode. Zu Beginn wurden Leuchtdioden verbaut. Doch zunächst war die dritte Rückleuchte nicht erlaubt. Die Vorschriften besagten, dass lediglich paarweise Bremsleuchten einzubauen sind. Mit dem Jahre 1998 wurden nach geltendem EU-Recht die dritten Bremsleuchten Pflicht.
Der Vorteil liegt in der Lebensdauer. LEDs besitzen eine sehr hohe Lebensdauer. Zudem verfügen sie über eine geringe Energieaufnahme.
Dürfen schwarze Heckleuchten verbaut werden?
In Deutschland dürfen nicht einfach Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen werden. Der Bußgeldkatalog legt genau fest, was erlaubt ist und was nicht. Das beliebte Tuning kennt klare Regeln. Vor allem bei den Veränderungen an Heckleuchten kommt es gerne zu Unsicherheiten. Schwarze Heckleuchten sind ein Dauerbrennerthema bei Hobbytuningfans.
Schwarze Heckleuchten sind nicht zulässig. Zwar gibt es zahlreiche Angebote auf dem Markt, doch Rückleuchten müssen für die Verkehrssicherheit rot sein. Die Vorschriften für die Heckleuchten sind mit dem Paragraf 53 der Straßenverkehrszulassungsverordnung geregelt. Die Heckleuchten dürfen nicht mit einer anderen Farbe versehen werden.
Zudem ist genauso vorgeschrieben, dass die Rückfahrscheinwerfer in weiß zu halten sind.
Mancher Tuningfan versucht, die Vorschrift zu umgehen. So wird versucht durch eine schwarze Folie die Heckleuchte entsprechend einzufärben. Die Polizeikontrolle wird mit diesem Vorgang nicht einverstanden sein. Es kann ein Bußgeld von 50 Euro zzgl. Gebühren erfolgen. Unabhängig davon, dass schwarze Heckleuchten eine Gefährdung für den Straßenverkehr darstellen.
Bildnachweis:
LIGHTFIELD STUDIOS – stock.adobe.com
Moose – stock.adobe.com
Weitere Fragen werden unter anderem auf dieser Seite beantwortet: